DIE AGB DES HUNDESERVICE HAMBURG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Hundeservice Hamburg Reinhold e.K., Bollweg 2, 22525 Hamburg
1. Geltungsbereich   
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Rechtsgeschäfte vom Hundeservice Hamburg Reinhold e.K.,
nachstehend „HSHH“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,
nachstehend „Kunde“ genannt.   
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden
schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung
auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als
genehmigt, wenn der Kunden nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss
den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an
den HSHH absenden.    2.
Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt 

2.1 Der HSHH bietet Trainings- und
Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und
Seminare für Hundehalter und Menschen in Tierberufen an. Eine genaue
Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom HSHH in seinen
Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien
bekannt gegeben.
  2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer
ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax,
per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes
Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter
ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist
dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt
wesentlich von der Mitarbeit der Kunden ab.   2.3 Mit seiner
Teilnahmeerklärung meldet sich der Kunde verbindlich für eine einzelne oder
mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Kunden nur bis
spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n)
Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert
der Kunde seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in
voller Höhe fällig. 
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit
der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe
ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich.
Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der HSHH behält sich vor, bis 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden
Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bedeuten würde.
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den HSHH jedoch nur,
wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen
Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich
zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.3. Vertragsdauer und
Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und
individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung
richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung,
spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer
bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der
Zahlungseingang beim Veranstalter. Der HSHH behält sich vor, von dem Kunden den
Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem HSHH auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis
berechnet. 4. Leistungsumfang
und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen
Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen
Vereinbarungen zwischen HSHH und Kunden. Der dem Teilnehmer daraus zustehende
Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen
Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor,
dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht,
wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem HSHH kein oder lediglich
ein geringer Schaden entstanden ist.5. Allgemeine
Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw.
-führer (Kunden) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung
vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.2 Der HSHH bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/
Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Kunde oder sein Hund die Veranstaltung, sodass
ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann,
behält sich der HSHH vor, den Kunden bzw. Hund ohne Erstattung der
Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter
Aufwendungen des HSHH bleibt dem Kunden unbenommen.
5.4 Die Kunden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von
Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit
und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte
Beeinträchtigungen hat der Kunde den HSHH bzw. den von ihm eingesetzten Trainer
/Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert
hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der HSHH berechtigt, den Kunden bzw.
seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen
Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impf-pass ist mit der Teilnahmeerklärung
vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Kunde, dass der
Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei
von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich und geistig
gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden
gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme
entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter
berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der HSHH
behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der
Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden unbenommen.6. Haftung

6.1 Der HSHH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der HSHH jedoch nur bis zur
Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der HSHH in demselben
Umfang.
6.2 Der HSHH haftet dem Kunden gegenüber nicht für von
Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Kunde stellt den
HSHH von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Kunden
von Dritten gegen den HSHH geltend gemacht werden.7. Sonstige
Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über
eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel selbst.Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine
Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien
mündlich getroffen werden. 
ABG vom 15.10.2021

 

Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses über die Betreuung Ihres Hundes, das zwischen Ihnen (im Folgenden „Hundehalter“) und dem Hundeservice Hamburg Reinhold e.K., Annett Reinhold, Bollweg 2, 22525 Hamburg (im Folgenden „Hundeservice Hamburg“ oder „Betreuer“) geschlossen wird.Liebevoller Umgang, positives Führen und Berücksichtigung des artgerechten Umgangs mit Hunden sind für den Hundeservice Hamburg oberstes Gebot.

Begriffe
Zum Verständnis und besseren Lesbarkeit dieser AGB gelten die nachfolgend definierten Begriffe für das Vertragsverhältnis und diese AGB:„Betreuungsservice“ ist die Betreuung des Hundes während der vereinbarten Betreuungszeit durch den Hundeservice Hamburg.„Betreuungsvertrag“ ist die Anmeldung des jeweiligen Hundes durch den Hundehalter durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages.„Betreuungszeit“ ist der Zeitraum beginnend mit der Übergabe des Hundes von den Hundehalter oder einer bevollmächtigen Person an den Hundeservice Hamburg und endend mit der Übergabe des Hundes von dem Hundeservice Hamburg an den Hundehalter oder eine bevollmächtige Person.„Gefährliche Hunde“ sind gemäß Hundegesetz Hamburg Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Mischlinge.„Hundegesetz Hamburg“ ist das Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden vom 26. Januar 2006, in der jeweils aktuellen Fassung, einschließlich zugehöriger Verordnungen, einzusehen in http://www.hamburg.de/hundegesetz/„Hundehalter“ ist der Eigentümer des Hundes, auf den zugleich die Versicherungspolice des Hundes ausgestellt ist.

Betreuungsbedingungen
Der Betreuungsservice wird mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für den jeweiligen Hund durch den Hundehalter wirksam.Vor Beginn der Betreuung muss der Hundehalter für den jeweiligen Hund Folgendes nachweisen:gültige Steuermarkegültige Haftpflichtversicherungaktuellen ImpfschutzChip-Nummer bzw. Reg.-Nummer bei einer selbst gewählten und anerkannten OrganisationDer Hundehalter verpflichtet sich, dem Hundeservice Hamburg vor Vertragsbeginn alle Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Jagdtrieb, Beißauffälligkeit, Angst in bestimmten Situationen oder ähnliche Besonderheiten, die einen Einfluss auf die Betreuung und die Zusammenstellung der Hundegruppen haben, mitzuteilen.Der Hundeservice Hamburg behält sich vor, nach eigenem Ermessen verhaltensauffällige Hunde nur in Einzelbetreuung aufzunehmen oder in einzelnen Fällen gänzlich abzulehnen.Der Hundehalter verpflichtet sich, dem Hundeservice Hamburg während der Betreuungszeit ein dem Hund entsprechendes Geschirr oder ein geeignetes Halsband sowie eine stabile Leine zur Verfügung zu stellen.Die Leinen werden vom Hundeservice Hamburg nur zum Führen zum Auto und zurück zur Wohnung o.Ä. genutzt. Während der Betreuung werden eigene Leinen benutzt.Futter und benötigte Medikamente müssen vom Hundehalter bereitgestellt werden. Spielzeuge bzw. Trainingsutensilien werden vom Hundehalter bereitgestellt.Leckerlis können während der Auslaufzeiten vom Hundeservice Hamburg bereitgestellt werden. Wir verwenden dafür hochwertige getreidefreie Leckerlis, die aus tierversuchsfreier Herstellung stammen.Sonderwünsche oder Allergien sind in dem Betreuungsvertrag anzugeben.

Betreuungsservice
Gegenstand der Betreuung Ihres Hundes durch den Hundeservice Hamburg ist* Gassi gehen / große Spaziergänge (Dogwalking)* Hol- und Bringserviceje nach Vereinbarung* Fütterung* Tierarztbesuche* HundefriseurDer Hundeservice Hamburg und der Hundehalter einigen sich im Einzelfall auf die Dauer, den Gegenstand und den Umfang der Betreuung. Änderungen an Ort und Zeit sowie Zeitverschiebungen bzgl. der Abholung oder Rückbringung des Hundes sind dem Hundeservice Hamburg sofort mitzuteilen.Sollte der Hundehalter dem Hundeservice Hamburg einen Schlüssel/ eine Key Card zur Wohnung des Hundehalters übergeben und so den Zutritt gestatten, ist dies im Betreuungsvertrag schriftlich festzuhalten.Die Anmeldung zum Betreuungsservice durch den Hundeservice Hamburg wird mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch den Hundehalter verbindlich.Es gilt das Hundegesetz Hamburg in seiner aktuellen Fassung.Der zu betreuende Hund wird generell an der Leine geführt (kurze Leine, Schleppleine). Ausnahmen kann der Hundeservice Hamburg im eigenen Ermessen machen.„Gefährliche Hunde“ nach dem Hamburger Hundegesetz sind von der Betreuung durch den Hundeservice Hamburg ausgeschlossen!Läufige Hündinnen werden nur in Einzelbetreuung aufgenommen.

Betreuungsentgelt
Das Betreuungsentgelt wird vor Beginn der jeweiligen Betreuungszeit fällig und zahlbar. Die Bezahlung erfolgt in bar, per EC- Karte (sumup- Terminal) oder per Vorabüberweisung bzw. durch Einrichten eines Dauerauftrages. Sonstige Zahlungsarten sind nicht möglich.Grundlage des Betreuungsentgeltes ist die jeweils aktuelle Preisliste. Sonderaktionen, die individuell angeboten werden, sind für die Dauer der Aktion bindend. Die Vertragsparteien sind sich bei Unterschrift des Betreuungsvertrages über die Höhe des zu entrichtenden Betrages einig.Änderungen, welche die Höhe der Gebühr oder der Zahlungsmodalitäten betreffen, müssen schriftlich in dem Betreuungsvertrag festgehalten werden.Das Entgelt ist in einem monatlichen Abo verrechnet und wird immer am Anfang eines Monats fällig, auch wenn der Hund aus irgendeinem Grund nicht mitläuft.Dafür garantiert der Hundeservice Hamburg den immer reservierten Platz in der festen Gruppe für den zu betreuenden Hund.

Gesundheitliche Zusicherungen
Der Hundehalter versichert, dass die Angaben im Betreuungsvertrag zum gesundheitlichen Zustand des zu betreuende Hundes vollständig und zutreffend sind, insbesondere– Angaben zu Krankheiten, die nicht ansteckend sind aber behandelt werden müssen (Diabetes, Herzkrankheiten, Dysplasien etc.) und– Ungezieferbefall (Flöhe, Läuse, Milben, Haarlinge, Zecken).Sollte der gesundheitliche Zustand des Hundes vor der jeweiligen Betreuungszeit nicht mehr den Angaben im Betreuungsvertrag entsprechen, ob dauerhaft oder zeitweise, ist der Hundeservice Hamburg vor Beginn der Betreuungszeit hierüber zu informieren.Der Hundeservice Hamburg achtet während der Betreuungszeit auf korrekten Umgang und notwendige Maßnahmen wie Medikamentenabgabe oder Schonung.

Medizinische Maßnahmen während der Betreuungszeit
Kommt es während der Betreuung zu einem eventuellen medizinischen Vorfall und einer damit verbundenen notwendigen tierärztlichen Behandlung von beispielsweise Schnitt- Schürfwunden, allergische Reaktion oder Ähnliches, so ist der Hundeservice Hamburg berechtigt, das Tier dem betreuenden Tierarzt gemäß Betreuungsvertrag vorzustellen.Kommt es zu einem schwereren Notfall, beispielsweise Unfall, schwerwiegende Bissverletzungen, allergischer Schock etc., und ist eine sofortige Behandlung des Hundes notwendig, ist der Hundeservice Hamburg berechtigt, den Hund einem Tierarzt seiner Wahl in unmittelbarer Nähe des Aufenthaltsortes zuzuführen.Die Kosten der tierärztlichen Behandlung trägt der Hundehalter. Diese werden gegen Vorlage der Rechnung des behandelnden Tierarztes sofort und in bar bei Übergabe des Hundes beziehungsweise dem Ende der Betreuungszeit fällig und zahlbar.Die Mitarbeiter des Hundeservice Hamburg sind geschult in Erster Hilfe am Hund und können die Notwendigkeit einer Behandlung in jedem Fall einschätzen.Der Hundeservice Hamburg achtet darauf, dass die Hunde generell die bestmögliche Behandlung bekommen, ohne dass unnötige Kosten entstehen.In jedem Fall wird der Betreuer den Besitzer des Hundes oder eine benannte Vertrauensperson kontaktieren und die eventuellen Behandlungskosten rückversichern, es sei denn, die Notlage lässt eine Rücksprache im Einzelfall nicht zu.Der Hundeservice Hamburg haftet nicht für Mehrkosten durch die tierärztliche Behandlung als die anfangs prognostizierten Behandlungskosten.

Haftung
Während der Betreuungszeit haftet der Hundehalter als Eigentümer gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters).Der Hundehalter haftet für Schäden durch falsche, fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu dem Hund in dem Betreuungsvertrag, insbesondere für tierärztliche Behandlungskosten an anderen betreuten Hunden, die durch den betreuten Hund verursachten wurden oder Kosten einer ungewollten Deckung von läufigen Hündinnen, deren Läufigkeit vom Hundehalter verschwiegen wurde.Der Hundeservice Hamburg verpflichtet sich, jederzeit größte Sorgfalt gegenüber dem zu betreuenden Hund und der überlassenen Gegenstände walten zu lassen.Sollte der Hund während der Betreuungszeit ohne Verschulden des Hundeservice Hamburg erkranken oder versterben, ist eine Haftung durch den Hundeservice Hamburg ausgeschlossen.Der Hundeservice Hamburg haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässige Schäden an Personen, Sachen und Vermögen. Schäden durch Verlust von Schlüssel oder KeyCards sind durch die Betriebshaftpflicht des Hundeservice Hamburg abgedeckt.Der Hundeservice Hamburg haftet nicht für Mehrkosten durch die tierärztliche Behandlung als die anfangs prognostizierten Behandlungskosten.Der Hundeservice Hamburg verpflichtet sich, Dritten keinen Zugang zu Räumen des Hundehalters zu gewähren. Ausgenommen ist Gefahr im Verzug (z.B. durch Brand, Wasserschäden oder Einbruch). In diesem Fall benachrichtigt der Hundeservice Hamburg sofort den Hundehalter beziehungsweise den Eigentümer des Haushalts. Sollte es notwendig sein, die Polizei, Feuerwehr oder andere Personen hinzuzuziehen, sind eventuell anfallende Kosten vom Eigentümer zu tragen.Wenn der Hundehalter nicht erreichbar ist und ein Notfall vorliegt (z.B. Unfall, Verhaltensauffälligkeit mit Gefahr für die Allgemeinheit) oder der Halter seinen Hund nicht mehr abholt, ist der Hundeservice Hamburg berechtigt, den Hund nach eigenem Ermessen in eine Betreuung durch ein Tierheim oder einen Tierarzt zu geben.Die entstehenden Kosten hat der Hundehalter zu tragen.

Betreuungsausfall / Abbruch
Der Hundeservice Hamburg ist mit den zu betreuenden Hunden bei jedem Wetter in der Natur unterwegs.Sollte es zu starken Wettereinflüssen (schwerer Sturm, Hagel, sehr starker Schneefall, Gewitter, Glatteis, starke Hitze) kommen und eine sichere Betreuung nicht gewährleistet werden können, ist der Hundeservice Hamburg berechtigt, die Betreuung des Hundes rechtzeitig abzusagen. Bei einsetzendem „Stark-Wetter“ während der Betreuung kann die Bereuung abgebrochen werden, wenn die Gesundheit oder das Leben der Hunde bedroht ist.Muss die Betreuung auf Grund des Verhaltens des zu betreuenden Hundes abgebrochen werden, haftet der Hundehalter für die entstanden Kosten wie zusätzliche Fahrten, Ausfall für andere Hundebesitzer oder Ähnliches.

Erreichbarkeit des Hundehalters
Der Hundehalter hinterlässt eine Kontaktdaten, unter denen er während der Betreuungszeit zu erreichen ist und benennt eine Vertrauensperson für den Fall der Unerreichbarkeit des Hundehalters in dringenden Fällen.

Rücktritt und Kündigung
Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B. Unsauberkeit oder Krankheit des Hundes, Falschangaben bei Vertragsabschluss, unzumutbares Verhalten einer der beiden Vertragsparteien oder Nichtbezahlen des Betreuungsentgeltes kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.Der Rücktritt muss schriftlich und unter Nennung des Grundes erfolgen.Bei Rücktritt, Stornierung oder Kündigung des Vertrages weniger als 7 Tage vor Vertragsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Summe fällig.Jede Vertragspartei hat das Recht, den Betreuungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zum vertraulichen Umgang mit Daten und Vertragsinhalten.Der Hundeservice speichert nur Daten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betreuung des Hundes oder der Beratung stehen. Die Daten sind auf einer Festplatte, die nicht mit dem Internet verbunden ist gespeichert. Außerdem werden die Betreuungsverträge in Papierform in einem abgeschlossenen Arbeitszimmer aufbewahrt. Es wird kein Zugang durch Dritte ermöglicht. Nicht mehr benötigte Daten bzw. abgelaufene Verträge werden vorschriftsmäßig entsorgt (Datenlöschung von Datenträgern und Vernichtung von Papierunterlagen).Die gesamten Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite des Hundeservice Hamburg einzusehen.

Schlussbestimmungen
Der Hundehalter bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hundeservice Hamburg gelesen und akzeptiert zu haben. Eine Kopie der AGB wird dem Hundehalter mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Betreuungsvertrages und/oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen des Betreuungsvertrages und/ oder der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der gewollten Regelung gleich kommt.
Der Hundeservice Hamburg ist eine eingetragene Firma und bei der Uelzener Versicherung versichert.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.__________________Stand: 01. Juni 2018

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